Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 27.09.1985

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,67
BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 (https://dejure.org/1985,67)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1 BvR 393/84 (https://dejure.org/1985,67)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 (https://dejure.org/1985,67)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 379 Satz 2 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterbliebener Ladung von Zeugen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 379 Satz 2
    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zeugenladung - Unterbliebene Ladung - Anspruchsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 141
  • NJW 1986, 833
 
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Wird zitiert von ... (492)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (BVerfGE 60, 1 (5); 305 (310); 62, 249 (254) st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 50, 32 (36); 60, 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfGE 60, 247 (249); 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 50, 32 (36); 60, 250 (252); 65, 305 (307)).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Die Nichtberücksichtigung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots stellt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15, juris Rn. 15; vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 612/12, NVwZ 2018, 1555 Rn. 31; vom 20. Dezember 2018 - 1 BvR 1155/18, juris Rn. 11; jeweils mwN; Senatsbeschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 223/17, NJW-RR 2018, 647 Rn. 10 mwN).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Das Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG umfasst weder einen Anspruch darauf, dass das Gericht dem Vorbringen der Beteiligten folgt, noch verpflichtet es das Gericht, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 54, 86 ; 69, 141 ).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84   

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VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84 (https://dejure.org/1985,1330)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.1985 - 20-VII-84 (https://dejure.org/1985,1330)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 1985 - 20-VII-84 (https://dejure.org/1985,1330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 833
  • DVBl 1986, 44
  • DÖV 1986, 72
  • ZUM 1985, 617
  • afp 1985, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
    Es gehört zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen, sich aus möglichst vielen Quellen zu unterrichten, das eigene Wissen zu erweitern und sich so als Persönlichkeit zu entfalten (BVerfGE 27, 71, 81).

    Wäre durch die Informationsfreiheit nicht garantiert, dass Informationsquellen überhaupt an den einzelnen gelangen, dann wäre er auch daran gehindert, unter ihnen auszuwählen (BVerfGE 27, 71, 82 ff.).

  • KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85

    Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
    Art. 112 Abs. 2 BV gewährleistet auch den ungehinderten Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen aus dem Ausland, selbst wenn sie aus technischen Gründen nur mit schwankender oder schlechter Qualität oder nur zu bestimmten Tageszeiten empfangen werden können (vgl. KG NJW 1985, 2031/2034).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
    Er gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (vgl. BVerfGE 66, 116, 137).
  • VerfGH Bayern, 29.04.1983 - 16-VII-80

    Straßenreinigungspflicht für Anlieger

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
    Überschreiten abgeleitete Rechtsvorschriften den Rahmen einer gesetzlichen Ermächtigung, so liegt darin zugleich eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) und die Vorschriften sind schon aus diesem Grunde nichtig, ohne dass es noch darauf ankäme, ob durch sie in der Bayerischen Verfassung verbürgte Grundrechte verfassungswidrig eingeschränkt werden (vgl. VerfGH 36, 56, 66 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    So wie die Bewahrung historischer Stadtbilder ein wichtiges Gemeinschaftsgut ist (vgl. Bay. VGH, Entsch. vom 27.09.1985 - V F. 20-VII-84 - BayVBl. 1986, 14), kann dazu auch die traditionelle Dachlandschaft gehören.
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auch die Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 27.9.1985 ( VerfGH 1985, 134 = NJW 1986, 833; s. auch hierzu Rick NJW 1991, 602/604) verhilft dem Antragsgegner nicht zum Erfolg.
  • VG München, 24.04.2012 - M 1 K 12.80

    Photovoltaikanlage; denkmalgeschütztes Ensemble

    Insofern ist zu bedenken, dass es von Verfassungswegen nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich ist, Außenantennen auch in denkmalschutzrechtlich relevanten Bereichen zu verbieten (vgl. VerfGH v. 27.9.1985 NJW 1986, 833).
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